MITGLIEDSCHAFT IM BZP

 

Einzelne Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes können nicht direkt Mitglied im BZP werden.

Der Einzelunternehmer kann sich aber im BZP organisieren, in dem er entweder Mitglied eines Landesverbandes des BZP oder einer anderen regionalen Organisation wird, die Mitglied im BZP ist. Hierzu gehören auch direkt angeschlossene Taxizentralen

Diese ordentlichen Mitglieder des BZP können Sie der Karte entnehmen.

Übrigens: Über die Hälfte der Unternehmer in Deutschland ist "indirekt" Mitglied des BZP!

 

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