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Einzelne Unternehmer des Taxi- und Mietwagengewerbes können nicht Mitglied im BZP werden.
Der Einzelunternehmer kann nur dadurch im BZP organisatorisch mitwirken, dass er entweder Mitglied eines Landesverbandes des BZP oder einer anderen regionalen Organisation wird, die Mitglied im BZP ist.
Diese ordentlichen Mitglieder im BZP können Sie der Karte entnehmen. Übrigens: Über die Hälfte der Unternehmer in Deutschland ist "indirekt" Mitglied des BZP. |
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