Partner der Deutschen Bahn

Seit Jahrzehnten bedient sich die Deutsche Bahn unter anderem im Rahmen des Verspätungsmanagements der Dienstleistungen des Taxigewerbes. Im Jahr 2006 sollten die auf einer Vielzahl von Einzelverträgen beruhenden Leistungen des Taxigewerbes auf eine einheitliche Rahmenvertragsebene gestellt werden, aufgrund des Gesamtvolumens wurden diese dann EU-weit ausgeschrieben.


 

Der BZP hat die Ausschreibung im Frühjahr 2007 für sich entscheiden können. Maßgeblich hierfür war unter anderem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine nahezu flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann. Ausschlaggebend für die Bahn war insbesondere auch, dass der BZP angesichts der vorher kaum übersehbaren Anzahl von abrechnenden Unternehmen - was einen entsprechend hohen Verwaltungsaufwand für die Bahn verursacht - eine deutliche Reduzierung der abrechnungsberechtigten Zentralen zugesichert hat.

 

Derzeit findet die Einbindung von ausgesuchten Zentralen in enger Abstimmung und Koordination mit der Bahn über Zusatzvereinbarungen statt. Selbstverständlich bevorzugt der BZP bei der Auswahl der Vertragspartner vor Ort bei Ihm organisierte Unternehmen bzw. Zentralen. Wir beachten dabei jedoch auch den Wunsch der Bahn, bisher einbezogene und bewährte Zentralen bzw. Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. In Regionen bzw. Städten ohne BZP-organisierte Unternehmen werden - nach Rücksprache mit unseren Landesverbänden - auch andere Zentralen mit einbezogen, um eine 100%ige Flächendeckung zu erreichen.


Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt künftig ausschließlich über hierzu autorisierte Zentralen. Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der BZP empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält.



 

ACHTUNG: Die Bahn gibt ab dem 27.12.2007 die neuen Taxigutscheine aus. 

Für einen Übergangszeitraum werden noch die alten Gutscheine aufgebraucht, diese gelten weiterhin als Kostenübernahmeerklärung der DB zur Beförderung von Reisenden auf der gesamten beschriebenen Fahrtstrecke für die genannte Anzahl der Personen. Sobald eine flächendeckende Versorgung mit den neuen Gutscheinen sichergestellt ist, werden diese alten Gutscheine nicht mehr ausgegeben. 

 

WICHTIG: MERKBLATT für Taxifahrer der Deutschen Bahn für das neu gestaltete Verfahren der Taxigutscheine (mit Muster) und der Kostenübernahme bei Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr!

Eine Übersicht der autorisierten Abrechnungsstellen (Zentralen) finden Sie hier. Ein Muster der neuen Taxigutscheine finden Sie hier.

  

   

(Stand 17.04.2008)

 

Impressum   |   © Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V.,  Zeißelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main