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Die IRU-Gruppe „Taxis und Mietwagen mit Fahrer“ tagt in Frankreich: Abwehr von Liberalisierungstendenzen, allgemeine Behindertenzugänglichkeit und Berufszugang bildeten die Diskussionsschwerpunkte der Frühjahrstagung!

Paris war die Anlaufstelle der 22 Vertreter von 12 europäischen Taxi- und Mietwagenverbänden zur Sitzung der IRU-Taxigruppe am 13.04.2005. Präsident Jean-Paul Gallé aus Luxemburg (CCL) konnte erfreulicherweise den Wiedereintritt der französischen Organisation UNIT vermelden und als neues Mitglied den Verband der Ukraine begrüßen. Die Wahl des Tagungsortes hatte einen tieferen Grund, denn in Paris traf sich in den der IRU-Sitzung nachfolgenden Tagen ein „runder Tisch“ der europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT), welcher die verschiedenen Entwicklungen der Taxibranchen auf dem regulatorischen Gebiet untersuchen wollte. Weiterhin untersucht die CEMT in einer Studie die Behindertenzugänglichkeit von Taxis. Die Tagung der IRU diente also auch dazu, die Positionen der Taxigruppe zu diesen beiden Vorgängen festzulegen.

Hinsichtlich des round table der CEMT zum Thema „Regulierung und Deregulierung im Taxibereich“ konnte berichtet werden, dass insgesamt vier Vorträge gehalten werden sollen, welche die Situation in Großbritannien, den Niederlanden, der Stadt Quebec in Kanada sowie in Norwegen beleuchten. Beklagt wurde, dass in den vorab bekannt gewordenen Referaten zwar allgemein theoretische Vor- und Nachteile für die Deregulierung genannt, aber die negativen Praxiserfahrungen aus Irland, Schweden und den Niederlanden verschwiegen werden. Niederlande hatte enorme Probleme mit der Dienstleistungsqualität, was jetzt gerade durch erneute Gesetzgebung wieder behoben werden soll. In Kanada hat es nach Bewertung der Taxi-Gruppe überhaupt keine Deregulierung gegeben, sondern die Taxibranche wurde in den ÖPNV einbezogen. Beim Tagungsbeitrag über Norwegen fehlte komplett der Aspekt, dass der Berufszugang wesentliche Voraussetzung für eine dort weiterbestehende Marktordnung ist. Bedauerlicherweise wurde auch ausschließlich Marc Billiet von der Brüsseler Geschäftsstelle der IRU als Teilnehmer zur CEMT-Konferenz zugelassen, der - wie zwischenzeitlich bekannt wurde - aber dann erfolgreich die IRU-Position vortragen konnte, dass unabhängig von dem Marktordnungssystem strikte Qualitätsstandards für den Zugang zum Beruf basierend auf den drei Kriterien Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und berufliche Kompetenz aufgestellt sein müssen. Der Marktzugang für Taxi- und Mietwagenfahrer sollten darüber hinaus basieren auf offenen, fairen und überschaubaren Regeln für den Erhalt der Fahrerlizenzen.

Zum Thema der Behindertenzugänglichkeit von Taxis ist vorauszuschicken, dass die CEMT basierend auf den Ergebnissen eines im Jahre 1993 in Sevilla abgehaltenen Kongresses zur Behindertenbeförderung mit Taxis bereits 2001 eine Studie veröffentlicht hat, die im Sinne einer Allgemeinzugänglichkeit für behinderte Menschen sehr weit gehende politisch-rechtliche Zielvorgaben entwickelt hat. Die neue Studie soll diese Ergebnisse aufnehmen und vor allem auf technische Machbarkeit untersuchen. Erfreulicherweise ist bei dieser Arbeit von der CEMT eingesehen worden, dass die Einbeziehung der IRU-Gruppe von Anfang an notwendig ist. Somit werden vier Vertreter der IRU dort mitwirken. Einstimmig ist in Paris die IRU-Gruppenansicht verabschiedet worden, dass eine Allgemeinzugänglichkeit, dass also jedes Taxi behindertenzugänglich sein muss, strikt abgelehnt wird. Eine solch umfassende Verpflichtung ist für die Branche wie für die Allgemeinheit finanziell nicht machbar, aber auch praktisch unnötig, denn die entsprechende Marktnachfrage sorgt - wie heute schon - ausreichend dafür, dass sich Unternehmen vor Ort entsprechend einrichten und die geeigneten Beförderungsleistungen anbieten. Verbesserungen sind aber denkbar und natürlich unterstützen die IRU und ihre Mitglieder die Fahrzeugzugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, wenn diese eingebunden ist in die von der Gruppe entwickelte „3 i“-Strategie:

Innovation: Der Taxisektor ist darauf vorbereitet, noch enger mit staatlichen Autoritäten, Herstellern und Benutzerverbänden zu arbeiten, um so zu innovativen Lösungen für eine steigende Anzahl von behindertenzugänglichen Taxis und Mietwagen mitzuwirken.

Ansporn (engl.: Incentive): Zum Zweck der Beschleunigung des Eintritts in den Markt der zugänglichen Fahrzeuge sollten die Behörden den interessierten Unternehmern eine Anzahl von Anreizen geben als Ausgleich für Spezialtarife und die Installation von Zusatzeinrichtungen. Gleichzeitig sollte die Belastung durch direkte und indirekte Steuern gesenkt werden.

Infrastruktur: Die optimierte Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kann niemals nur dadurch, dass man allein die Fahrzeuge zugänglich macht, erreicht werden. Die Behörden sollten auch die notwendigen Investitionen tätigen, um die Straßen, weitere Infrastruktur und die Taxihalteplätze an die Notwendigkeiten der behinderten Menschen anzupassen.

Der Vertreter der Pariser Großzentrale G 7 teilte in dem Zusammenhang mit, dass die Zentrale einen besonderen Erfolg damit hat, dass G 7-Anschlusspartner erstmals seit einigen Monaten Großraumlimousinen mit drehbaren Sitzen einsetzen, die über eine spezielle Telefon-Nummer angerufen werden. In Irland sollten 2003 alle Fahrzeuge behindertenfreundlich sein, allerdings fehlten die Angebote dazu. Nun müssen dort 2011 alle Taxis per Gesetz umfassend behindertengerecht ausgestattet sein.

In seinen einleitenden Worten zum Thema Berufszugang berichtete Gallé darüber, dass Ende März bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Seminar zum Zugang zum Beruf stattgefunden hatte, bei dem das IRU-Präsidium bestehend aus seiner Person sowie der Vizepräsidentin Nina Nizovsky aus Finnland (STL) sowie dem Vizepräsidenten Thomas Grätz vom deutschen BZP die Taxipositionen verdeutlicht hatten. Grätz berichtete dann näher über die Kommissionsanhörung: In der bestehenden Berufszugangsrichtlinie der EU-Kommission ist das Taxi und der Mietwagen zwar nicht enthalten, nach Ansicht der Taxigruppe sollte dies aber zukünftig so sein. Dies wurde von der IRU-Abordnung dort auch deutlich vorgetragen. Die DG Tren, die zuständige Verkehrsabteilung der EU-Kommission, vertritt in Gestalt ihrer Verwaltungsleitung demgegenüber aber die Ansicht, dass der Taxibereich gar nicht zum Sektor Verkehr gehört, sondern EU-rechtlich als allgemeine Dienstleistung einzuschätzen sei. Sollte das Taxi zum Verkehrsbereich im Sinne der EU-Regeln gehören - so die DG Tren -, müsste vom Taxibereich auch bedacht werden, dass dann bspw. auch die EU-Sozialgesetzgebung mit strengen Arbeitszeitvorschriften und der Verpflichtung zum Einbau von Tachografen notwendige Folge sein könnte. Diese Einschätzung wurde von der Gruppe „Taxis und Mietwagen mit Fahrer“ scharf kritisiert und die IRU soll weiterhin mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Taxi- und Mietwagenbranche in die novellierte EU-Berufszugangsrichtlinie aufgenommen wird.

Beim Tagesordnungspunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde zunächst informiert, dass diese ja noch einmal zurückgezogen worden ist, mit Sicherheit aber auch wieder vorgelegt wird. Nach allen bisherigen Äußerungen aus der Kommission wird das Taxigewerbe dank der erfolgreichen Lobbyarbeit der IRU ausgenommen von diesem Vorschlag. Von Grätz wurde aber darauf hingewiesen, dass unbedingt auch der Mietwagen ausgenommen gehört, ansonsten das Herkunftslandprinzip dann dafür sorgen würde, dass in den Mitgliedstaaten eine Mietwagenschwemme forciert wird. Dem folgend wird die IRU-Position so erweitert, dass der Transport insgesamt ausgenommen gehört.

Das nächste Thema der sehr umfangreichen Tagungsordnung war die Besteuerung des Taxi- und Mietwagensektors. Der BZP wollte wissen, ob es EU-Mitgliedstaaten gibt, in denen einen pauschale Einkommensbesteuerung für das Taxi- und Mietwagengewerbe existiert. Aus Belgien wurde dazu berichtet, dass in der Tat vor einigen Jahren dort ein solches System eingeführt wurde. Allerdings wurde alljährlich der Steuersatz angepasst - natürlich nach oben -, sodass das Modell sehr bald wirtschaftlich uninteressant war. Das war dann das Ende für die belgische Pauschalbesteuerung. Schweden hat ein recht flexibles und einfaches System, bei dem der Unternehmer gegenüber der Behörde nur zu belegen hat, dass er nicht mehr als einen bestimmten Umsatz erreicht. Hat er mehr erzielt, kommt er in eine höhere Steuerklasse. Derzeit wird in Schweden der Ansatz eines Mindestumsatzes für kleine Taxiunternehmer, Gastronomen und Frisöre diskutiert. Der österreichische Verbandskollege berichtete, dass eine pauschale Besteuerung in Österreich vor 20 Jahren einzuführen versucht wurde. Allerdings war dafür trotzdem eine, wenn auch erleichterte, Erhebung vorgeschrieben, die erforderlichen Unterlagen dafür wurden von den Unternehmern aber nicht herausgegeben. 2004 gab es einen neuen Vorstoß für eine pauschale Besteuerung, die dann aber mangels Interesse in der Industrie nicht durchkam.

Ebenfalls diskutiert wurde die Frage der Citymaut, die in manchen europäischen Großstädten bereits existiert. So berichtete der norwegische Kollege, dass auch Taxis die Citymaut in Oslo zahlen müssen. Allerdings wird dies vom dortigen Gewerbe nicht so negativ gesehen, da durch die Maut die Zahl der Staus zurückgegangen ist, weil die Maut-Mittel zweckgebunden für den Straßenbau eingesetzt werden. So wird wiederum wegen der damit kürzeren Beförderungszeit das Taxi für den Fahrgast interessanter. In London ist das Taxiwesen von der Citymaut befreit.

Zum ebenfalls vom BZP eingebrachten Punkt EU-Antidiskriminierungsrichtlinie wurde berichtet, dass diese in keinem Staat komplett umgesetzt wäre. Schweden berichtet zwar insoweit von Auswirkungen, als der Frauentarif zurückgezogen werden musste, weil Fahrpreise nicht geschlechtsspezifisch sein dürfen. In Belgien gilt die Antidiskriminierung nur im Arbeitsverhältnis. In Norwegen verpflichtet ein Gesetz zu einem jährlichen Bericht des Unternehmers über seine Maßnahmen gegen Geschlechterdiskriminierung im Betrieb. Es hält sich allerdings niemand an diese Berichtspflicht.

Unter Verschiedenes gab es dann noch die Informationen, dass in Norwegen und Niederlanden mittlerweile große Verkehrsbetriebe wie Connex in bedeutendem Umfang Taxikonzessionen einkaufen und den Verkehr selbst betreiben. In Paris wurde der Nachttarif statt von früher von 19.00 h - 07.00 h jetzt auf den Zeitraum 17.00 h bis 10.00 h geändert, um so das Taxiangebot in den Stoßzeiten zu erweitern. Bulgarien berichtete, dass dort die Autos im Bestand nicht älter als 10 Jahre sein dürfen, neu eingesetzte nicht älter als 4 Jahre. Ein wenig Hoffnung am Schluss, dass die wirtschaftliche Entwicklung bald auch für uns besser wird: die skandinavischen Länder wie auch Luxemburg vermelden, dass das Geschäft so gut wie noch nie läuft.

Zum Ende der arbeitsreichen Tagung gab Vorsitzender Gallé nicht nur den Herbsttagungsort Genf bekannt, sondern auch einen Abschied: Der österreichische Taxipräsident Michael Pammesberger aus Bad Ischl legt aus Altersgründen seinen Verbandsvorsitz ab, was zwangsläufig auch seine IRU-Mitarbeit beendet. Für die vielen Jahre seiner aktiven Mitarbeit dankte ihm die Gruppe mit einem lang anhaltenden Applaus.

(Meldung vom 01.05.2005)  

   
 

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