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IRU-Herbstmeeting 2006 in Genf: Der Niederländer Hubert Andela steht nun der Taxigruppe vor. Die generelle Anschnallpflicht für Taxifahrer steht auch in Europa ganz oben auf der Agenda!
Bei seiner letzten Sitzung als Vorsitzender der IRU-Gruppe „Taxi und Mietwagen mit Fahrer" begrüßte Jean-Paul Gallé am 9. November 27 Teilnehmer von 14 nationalen Taxi- und Mietwagenverbänden bei der Herbsttagung der International Road Transport Union an deren Schweizer Stammsitz. In seinem einführenden Statement berichtete der Luxemburger nicht nur über die Tätigkeit des Präsidiums in den letzten Monaten, sondern auch in Kurzform über seine Laufbahn in der Gruppe: Acht Jahre lang war er deren Vizepräsident, sodann die letzten elf Jahre Präsident der Weltvertretung des Taxigewerbes. Die Teilnehmer dankten ihm mit langem Applaus für seine überaus erfolgreiche Arbeit. Vorgeschlagen für seine Nachfolge wurde der 43 Jahre alte Hubert Andela, Geschäftsführer des holländischen Taxiverbandes KNV. Dieser stellte in seiner Bewerbungsrede heraus, dass er sich mit den im Anschluss noch zu wählenden Vizepräsidenten als gleichberechtigtes Team sehe und sich bemühen werde, die ergebnisreiche Tätigkeit seines Vorgängers weiter zu führen. Der Vortrag sowie auch sein bisherigen Engagement für die Gruppe waren das ausschlaggebende Motiv dafür, dass ihn sämtliche Mitglieder dann auch wählten. Das gleiche Ergebnis erzielten auch die erneut angetretenen bisherigen Vizepräsidenten, Nina Nizovsky von der finnischen Taxiunternehmerorganisation STL, und Thomas Grätz, dem Geschäftsführer des Deutschen Taxi und Mietwagenverbandes (BZP), welche somit wiedergewählt wurden. Die Arbeit des neuen Präsidiums wird am 1.01.07 beginnen.
Im Rahmen der Verabschiedung des Arbeitsprogramms für 2007 wurde von dem BZP vorgeschlagen, einen größeren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Sicherheit des Taxi- und Mietwagenverkehrs zu legen. Dies führte dann zu einer Diskussion um die auch in Deutschland derzeit aktuelle Frage nach einer generellen Anschnallpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer. Interessanterweise ist fast in allen Staaten, im Westen wie im Osten, die Regelung derjenigen in Deutschland vergleichbar, dass also der Fahrer bei der Fahrgastbeförderung nicht angeschnallt zu sein braucht. Allein die Schweizer haben bereits eine umfassende und generelle Anschnallverpflichtung, seit 2005 muss sich der Taxifahrer auch bei der Besetztfahrt anschnallen. Die Erfahrungen der Eidgenossen mit der Neuregelung sind ausgesprochen positiv, die Zahl der schwerverletzten Taxifahrer ist in den letzten zwei Jahren um rund 30 % gesunken. Andela wies darauf hin, dass es sowieso eine Auflage der EU-Kommission gebe, dass die Straßenverkehrsunfälle bis 2010 deutlich gesenkt werden. Insofern wäre eine europäische Initiative der IRU-Taxigruppe ein von der EU sicherlich begrüßtes Vorhaben. Von einigen Rednern wurde auch deutlich gemacht, dass diese Initiative unbedingt verfolgt werden sollte, selbst wenn nicht alle Fahrer damit einverstanden sein sollten. Gallé brachte es auf den Punkt, dass es auch in der Verantwortung des Unternehmers liege, sich um das Leben und die Gesundheit seiner Leute zu sorgen.
Dementsprechend wurde neben den bereits vorgesehenen fünf mittelfristig anzugehenden Arbeitsprogrammpunkten
- europäische Berufszugangsregelung auch für Taxi- und Mietwagenunternehmer,
- Standardisierung eines Qualitätstrainings für Taxi und Mietwagen einschließlich der selbstfahrenden Unternehmer und der Fahrer,
- Verbreitung der Resultate der Studie über die technischen Aspekte der Zugänglichkeit von Taxen und Mietwagen mit Fahrer für mobilitätseingeschränkte Personen,
- weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Verkehrsunternehmen und dem Taxensektor sowie
- der schnelleren Einführung von sauberen Fahrzeugen im Taximarkt
auch als sechster Punkt neu aufgenommen:
- Aufklärung über die Gefahren, die von nichtangeschnallten Fahrern oder Fahrgästen ausgehen und kurzfristige Erarbeitung von Vorschlägen, die ein weitestgehendes Anschnallen in Taxis und Mietwagen mit Fahrer sicherstellen.
Mit Genugtuung wurde sodann vernommen, dass trotz anfänglicher Probleme mit dem Mitherausgeber CEMT (Europäische Verkehrsministerkonferenz) die Studie über die Zugänglichkeit von Taxis und Mietwagen für mobilitätseingeschränkte Personen im Ergebnis sehr brauchbar geworden ist. Eine Zeitlang gab es durchaus gewichtige Stimmen, die die Maximalposition, sämtliche Taxis sollten behindertenzugänglich sein, verfolgt haben. Hier standen die Interessen insbesondere englischer Umrüster zu sehr im Vordergrund. Kurz zusammenfassen lässt sich das Ergebnis der nachgebesserten Studie so, dass zwar eine Darstellung, aber keine Empfehlung für die technischen Ausgestaltungen (wie bspw. Tür-, Sitz- und Fahrzeughöhe) für eine bessere Zugänglichkeit getroffen wird. Des Weiteren wird hinsichtlich der Anzahl der rollstuhltauglichen Taxis empfohlen, dass dies abhängig von der Nachfrage auf lokaler Ebene geregelt werden sollte. Das Wichtigste an dem Dokument ist der an die Behörden gerichtete Hinweis, in dieser Frage nicht hektisch vorzugehen, machbar sei zwar technisch sehr viel, aber die Lösungen müssen vom Gewerbe auch bezahlt werden können. Im Februar 2007, nachdem dann auch die CEMT die Studie verabschiedet hat, wird sie offiziell in Brüssel der EU und weiteren Interessierten vorgestellt.
Die IRU bemüht sich, im Rahmen ihrer IRU-Akademie ein professionelles Training für Taxiunternehmer und Fahrer zu entwickeln, welches bei erfolgreichem Abschluss auch mit einem Zertifikat belohnt wird. Die Stimmungslage zu diesem Vorhaben ist in der Gruppe nicht einheitlich. Einige Verbände befürworten, dass dieses sehr wichtige Thema wegen größerer Sachnähe in den Händen der nationalen Organisationen verbleiben sollte. Nicht zuletzt vertritt dies Schweden, welches zehn Jahre lang schon solche Kurse durchführt, und auch die deutschen Plus-Taxi-Erfahrungen zeigen, dass eine nationale, wenn nicht sogar lokale, Betreuung vielleicht sinnvoller sei. Andere, so die Österreicher, befürworten demgegenüber sogar eine gesetzliche Regelung, ähnlich wie sie seit kurzem in der Richtlinie über die Fahrer-Fortbildung im Güterverkehr existiert. Auch in Frankreich existiert bereits ein Zertifikat für Berufsfahrer, welches per Gesetz eingeführt wurde. Eine weitere Sorge: bei Schaffen eines Berufsbildes „Taxifahrer" würde nicht nur der Unternehmer mit hohen Kosten belastet, sondern er hätte dann auch sogleich die Gewerkschaften vor der Tür. Letztlich setzte sich jedoch mehrheitlich die Meinung durch, dass die IRU-Akademie ein solches Programm durchaus erarbeiten und dann auf freiwilliger Basis anbieten könne.
Erneut großes Lob sämtlicher Teilnehmer für die erfolgreiche Arbeit der IRU hinsichtlich der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Eindeutig sind dort die Taxis ausgeschlossen. Auch wenn Mietwagen zwar nicht genannt werden, so lässt sich doch im Wege des Gegenschlusses, weil nämlich die 2007 zu verabschiedende neue Dienstleistungsrichtlinie im Verkehrsbereich nur Bestatter und Geldtransporte betrifft, begründen, dass Mietwagen ebenfalls nicht erfasst werden.
Große Hoffnung setzt die Gruppe auf die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im ersten Halbjahr 2007. Denn da Deutschland bereits sehr positive Erfahrungen mit der nationalen Berufszugangsregelung hat, müsste hier eine Einbruchstelle sein, um auch für die weiteren europäischen Länder das Thema Berufszugang für Taxi- und Mietwagenunternehmer weiter zu bringen.
Die Haltung zu integrierten Taxametern war ein durchaus strittiges Thema, denn anfangs wurde die Behauptung aufgestellt, dass ein Einwagen-Unternehmen solche Geräte sicher nicht brauche, sondern dies nur den Herstellern dienen würde. Dagegen stellten sich aber die Skandinavier und auch Deutschland, die schon wegen der Platzprobleme in den Fahrzeugen, aber auch im Hinblick auf den Technologiefortschritt, solche Geräte sehr wohl befürworten, wobei es bei dem Prinzip der Eichfähigkeit des Taxameters bleiben muss.
Schon bald soll es ein IRU-Ehrendiplom für Taxifahrer geben, denn der Weltverkehrsgewerbeverband hat außerordentlich gute Erfahrung im Güter- und Busverkehr mit diesen Diplomen gemacht. Die ausgezeichneten Fahrer seien sehr stolz auf diese Auszeichnung, so der teilweise bei der Sitzung anwesende IRU-Generalsekretär Martin Marmy. Auf den auch vom BZP vorgetragenen Einwand, dass aber nicht einfach die bei den anderen Verkehrsträgern vorgegebenen Anforderungen auf den Taxenbereich übertragen werden können, antwortete der Sekretär, dass dies der IRU jetzt auch deutlich geworden sei und deshalb der Anforderungskatalog für den Erhalt des Diploms besser auf den Personenverkehr mit Taxi und Mietwagen zugeschnitten wird.
Berichte über einige Neuerungen aus den Mitgliedsstaaten rundeten die interessante Sitzung ab: Schweden stellte dar, dass ab 2008 ein Taxametergesetz gelte, wonach der gesamte Inhalt des Gerätes gespeichert und den Behörden zur Verfügung gestellt werden müsse. Der holländische Staat will eine Vernetzung vorschreiben, sodass ab 2009 integrierte Geräte in unserem Nachbarland obligatorisch werden. Die Finnen konnten ebenfalls über ihr neues Gesetz berichten, welches bereits durch die erste Lesung des finnischen Parlaments gegangen ist und zur Zufriedenheit des Gewerbes keine Deregulierung vorsieht. Die Niederländer berichteten noch, dass ab 2007 dort der Zeittarif wegfällt und ausschließlich Wegstrecke im Taxameter berechnet wird. In der Schweiz sind seit Mitte dieses Jahres die Tarife liberalisiert, wobei die Konzessionsregelung unverändert bestehen bleibt. Allerdings sind diverse Kantone und Gemeinden nicht bereit, die nationale Regelung umzusetzen. In Genf ist die einheitliche Farbe „gelb" vorgeschrieben worden.
(Meldung vom 06.12.2006) |