INFORMATIONEN DES BZP

Altersvorsorge

BZP-Versorgungswerk

Seit mehreren Jahren bemüht sich der BZP um die zum großen Teil als mangelhaft bis teilweise gar nicht vorhanden eingestufte Altersversorgung der Unternehmer. Eigentlich - so der Grundansatz - darf es nicht sein, daß ein Unternehmer jahrzehntelang am Volant seines Taxis schuftet, dann, wenn er normalerweise seine gleichaltrigen Bekannten und Freunde in den Ruhestand gehen sieht, weiterfahren muß, weil seine Altersvorsorge mehr als dürftig war. Den leider wird sehr häufig die Altersversorgung hinten angestellt.

  

 
 
Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie hier!

Zunächst hatte sich der Bundesverband dafür eingesetzt, eine Pflicht-Rentenversicherung einzuführen. Die diesbezüglichen Gespräche im Sozialministerium haben allerdings wenig Greifbares gebracht. Die Politik scheut sich, weitere Pflichtversicherungen, die es beispielsweise bei den Handwerkern gibt, einzuführen. Da pocht schon wieder der langsam überstrapazierte Begriff "Überreglementierung" an die Scheibe! Nicht zuletzt das Verfassungsrecht würde eine Zwangsmitgliedschaft verbieten, gar soweit verstiegen sich die Ministerialbeamten, um das Thema vom Tisch zu kriegen.

Allerdings ist die Gewerbevertretung parallel auch anders vorgegangen und hat mit Partnern der Versicherungsbranche gesprochen. Nachdem die VdK -Versicherung der Kraftfahrt -, Taxenversicherer Nr. 1 und außerdem auch außerordentliches Mitglied des BZP, mit der Problemlage befaßt und davon überzeugt werden konnte, wurde im Rahmen eines BZP-Versorgungswerkes für das Taxi- und Mietwagengewerbe eine private Rentenversicherung ins Leben gerufen. Im Rahmen der Vereinbarungen von BZP und Iduna/Nova (der "Mutter" der VdK) kommen im Rahmen des BZP-Versorgungswerkes Sondertarife mit maximalen Nachlässen zum Tragen, die im Direktvergleich mit den Individualtarifen für die Lebensversicherung deutliche Mehrleistungen aufweisen.

Dies zeigt eine Leistungsbilanz sehr deutlich, bis zu 14 % bzw. bei einer Sondergestaltung ( "Sockelmodell") sogar über 20 % mehr als beim Normaltarif, ergeben einen ganzen Batzen Geld:

Leistungsbeispiel BZP-Versorgungswerk

Geschlecht:

männlich

Eintrittsalter:

40 Jahre

Rentenbeginn:

65 Jahre

Rentengarantiezeit:

5 Jahre

Rentenzahlung:

lebenslang

Monatsbeitrag:

125,00 EUR


Garantierte Leistungen:

Ab Rentenbeginn:

207,75 EUR

Kapitaloption:

48.947,00 EUR

Bei Tod:

während der Ansparzeit:

Beitragsrückgewähr

während der Rentenbezugszeit:

Rentenzahlung an die/den Bezugsberechtigte(n) für die restliche Dauer der Rentengarantiezeit.


Leistungen aus der Überschußbeteiligung*:

Zusätzliche Rente aus der Überschußbeteiligung*:

65,75 EUR

zusätzlich dynamische Zinsrente mit Sockel
jährliche Rentenerhöhung um 0,55 %


 

35,84 EUR

Kapitaloption:

15.491,00 EUR


Bei Tod während der Ansparphase werden die angesammelten Überschüsse ausgezahlt.


Gesamtleistungen

Gesamtrente mit Sockel:

309,34 EUR

Jährliche Rentensteigerung*:

 

0,75 %

 

Gesamtbarwert:

64.438,00 EUR

* Anmerkung: Bei der Berechnung der angegebenen Leistungen aus der Überschußbeteiligung wurden die für 2005 erklärten Überschusssätze zugrunde gelegt und es wurde unterstellt, sie würden für die ganze Laufzeit gelten. Da die Höhe der Überschußbeteiligung jedes Jahr neu festgesetzt wird, sind die angegebenen Leistungen als unverbindliche Prognose zu verstehen und können nicht garantiert werden.

Die Vorsorgevariante wurde am 1. Oktober 1996 erstmals angeboten und insbesondere auch im Rahmen der Europäischen Taximesse in einer Sonderveranstaltung "BZP-Versorgungswerk" im November 1996 den interessierten Taxi- und Mietwagenunternehmern vorgestellt.

Die große Resonanz im Taxi- und Mietwagengewerbe in der Folgezeit zeigt, daß die Analyse der Schwachstelle durch den BZP richtig war und er auch vermitteln konnte, daß das Versorgungswerk hier einen entscheidenden Hebel ansetzen kann, damit eine verdiente Abkehr vom Arbeitsleben nach Jahren und Jahrzehnten auch wirklich ermöglicht wird und das Pensionärsdasein dann auch genossen werden kann.

Das Modell wurde im Rahmen der engen Konsultationen zwischen BZP und VdK in den letzten Jahren fortlaufend modifiziert, wobei Nachfragen und Anregungen zur Ausweitung des Versorgungswerksangebotes berücksichtigt wurden. So wurde das Modell ausgeweitet, so dass immer eine flexible und individuelle Lösung bezogen auf den Einzelfall zugeschnitten werden kann, beispielsweise:

1. Möglichkeit der Koppelung der Rentenversicherung mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

2. Es wird eine Kapitalversicherung angeboten mit und ohne Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

3. Die private Rentenversicherung ist in einem Modell mit sofort beginnender lebenslänglicher Rentenzahlung und Rentengarantiezeit ausgestattet ( "Einmalzahlung").

4. Versicherbar sind auch die Ehegatten oder die in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner.

5. Die Fälligkeit der Leistungen kann bereits ab dem 60. Lebensjahr beginnen.

6. Die Beitragsgestaltung ist weiter flexibilisiert und richtet sich grundsätzlich nach Promillesätzen vom Jahresumsatz.

7. Schließlich läßt sich auch nach Vertragsabschluß die Versicherungssumme oder Rente erhöhen, aber ggf. in finanziellen Notfällen auch ermäßigen..

Für die Kapitalversicherung und Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist allerdings im Gegensatz zu der ohne eine Gesundheitsprüfung vonnöten.

 

BZP-Versorgungswerk: Denken Sie rechtzeitig daran, daß Sie irgendwann auch einmal nicht mehr fahren und dann nicht jeden Cent dreimal herumdrehen wollen!

 

Impressum   |   © Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V.,  Zeißelstraße 11, 60318 Frankfurt am Main