|
Das „Aus" für Kindersitzsysteme mit den Prüfzeichen ECE R 44-01 und -02: Integrierte Kindersitze von Mercedes-Benz und VW entsprechen den aktuellen Anforderungen. Bei MB-Fahrzeugen kam es bei den integrierten Sitzen zu Falschetikettierungen - hier muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Download) mitgeführt werden!
Seit dem 08.4.2008 wird die Benutzung von Kinderrückhaltesystemen in Kraftfahrzeugen durch die europäische Regelung 20/2003/EG neu geregelt, danach gilt ab diesem Zeitpunkt ein Benutzungsverbot für ältere Kindersicherungen mit den Zertifizierungen ECE R 44-01 und ECE R 44-02 (siehe u.a. BZP-Report in TAXI 2/2008, S. 37). Betroffen sind ältere Systeme, die vor 1995 zertifiziert wurden, so z.B. das in den 90er Jahren teilweise auch im Gewerbe eingesetzte Sicherungssystem „SafeFit". Die Sicherung mit den veralteten Systemen wird wie Nichtsicherung behandelt, hier kann ein Verwarnungsgeld fällig werden.
In den letzten Tagen sind Informationen aufgekommen, wonach auch die im Gewerbe verwendeten integrierten Sicherungssysteme - also v.a. die Lösungen bei Mercedes und Volkswagen - nicht mehr zulässig sein könnten. Dies stimmt so nicht und bedarf der umgehenden Richtigstellung:
1. Mercedes-Benz-Fahrzeuge:
Richtig ist allerdings, dass viele bei Mercedes verbaute integrierte Kindersitze eine „02"er-Kennzeichnung haben und damit erst einmal den Anschein erwecken, nicht mehr zulässig zu sein. Es handelt sich aber lediglich um eine Falschetikettierung, die die folgenden Baureihen betrifft:
A-Klasse W/V168, W/C 169
C-Klasse W202, S202, W203, S203
E-Klasse W210, S210, W211, W211G (Erdgas), S211
S-Klasse W220, V220
Nicht betroffen sind Fahrzeuge vom Typ B-Klasse (Baureihe 245) und Vaneo (Baureihe 414). Der Vaneo basiert zwar technisch größtenteils auf der A-Klasse (Baureihe 168), die Sitzanlage ist jedoch gegenüber der A-Klasse modifiziert worden. So besitzen alle produzierten Fahrzeuge vom Typ Vaneo ebenso wie die in der B-Klassen-Baureihe ausschließlich integrierte Kindersitze, die mit dem richtigen Label ECE R44.03 gekennzeichnet sind.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Mercedes-Benz am 25.04.2008 schriftlich bestätigt, dass die integrierten Kinderrückhaltesysteme der nachstehend aufgeführten Baureihen in allen Punkten mit Ausnahme der Kennzeichnung den erteilten Genehmigungen E1 03 301 099 und E1 03 301 101 entsprechen und das KBA hat aus diesem Grund keine Bedenken im Hinblick auf die falsche Kennzeichnung und die weitere Benutzung dieser Systeme bei folgenden Fahrzeugen:
A-Klasse W/V168, W/C169
C-Klasse W203, S203
E-Klasse S210, W211, W211G (Erdgas), S211
S-Klasse W220, V220
Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA vom 25.04.2008 für die Baureihen W/V168, W/C169, W203, S203, S210, W211, W211G (Erdgas), S211, W220 und V220
Für die älteren Modelle der
C-Klasse W202, S202 und der
E-Klasse-Limousine W210
hat das KBA am 30.04.2008 eine separate Unbedenklichkeitserklärung erteilt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA vom 30.04.2008 für die Baureihen W202, S202 und W210
Wir empfehlen betroffenen Haltern, die entsprechenden Unbedenklichkeitsbestätigungen downzuloaden und diese unbedingt in den Fahrzeugen mitzuführen.
Parallel werden von der Daimler AG schnellstmöglich alle betroffenen Halter angeschrieben und die entsprechenden Unbedenklichkeitsbestätigungen auch auf diesem Wege verbreitet.
Vorsicht bei älteren Fangtischen - hier ist ggf. eine Neuanschaffung erforderlich!
Nicht nach ECE R 44-03 bzw. -04 zertifiziert und damit nicht mehr zulässig sind ältere Fangtische (vor 1998 produziert), die in Kombination mit den integrierten Lösungen eine Sicherung von Kindern der Gewichtsklasse I (9-18 Kg) ermöglichen. Der bei MB aktuell erhältliche Fangtisch ist natürlich nach den aktuellen Normen zertifiziert und kann unter der Teilenummer B 66870098 für 71,43 Euro (+ MwSt.) beim MB-Händler erworben werden. Gerade Kollegen mit nicht nur gelegentlichen Kinderbeförderungen sollten von dem Angebot Gebrauch machen! Ob Ihr älterer Fangtisch noch zulässig ist, lässt sich - wie auch unten abgebildet - am Zulassungslabel feststellen. Dieses befindet sich bei älteren Modellen an der Innenseite der klappbaren Beine und bei neueren Modellen auf der Außenseite.
2. Volkswagen-Fahrzeuge:
Nach Auskunft von VW sind alle integrierten Kindersitze seit 1997 nach ECE R 44-03 und seit 2007 nach ECE R 44-04 zugelassen, wonach die in den Modellen Polo, Golf und Passat seit 1997 verbauten integrierten Sitze weiter benutzt werden können. Auch im Sharan ab Modelljahr 1998 gibt es keine Probleme, wohingegen die vor 1998 verbauten Systeme nicht mehr benutzt werden dürfen.
Für den aktuellen Passat und Passat Variant gibt es Seitenwangen (Kopfpolster mit Bezug), die über die Kopfstützen montiert eine Sicherung von Kindern der Gewichtsklasse I ermöglichen. Die Seitenwangen gibt es für 64,40 Euro (Kunstleder, grau) bei Volkswagen im OT-(Original-Teile) Programm.
3. Unklare Fälle:
Falls Sie feststellen möchten, ob die von ihnen verwendeten Sitze der aktuellen Norm entsprechen, untersuchen Sie deren Prüfsiegel. Lauten die ersten beiden Ziffern in der vorletzten Zeile „03" oder „04", können sie weiter ohne Bedenken verwendet werden. |