Gewerbe aktuell:

 Nichtraucherschutzinitiative der Bundesregierung: BZP wendet sich gegen eine Änderung der geltenden Raucherregelungen im Taxi- und Mietwagenbereich!

Seit Mitte Februar 2007 erregen Pläne der Bundesregierung große Aufmerksamkeit, mit denen der Schutz von Nichtrauchern erweitert werden soll. So soll das Rauchen in Gebäuden des Bundes und allen öffentlichen Verkehrsmitteln verboten werden. Das generelle Verbot soll auf Bahnhöfen sowie in Zügen, Bussen, Fähren und Flugzeugen genauso wie auch in Taxis gelten.

Der in großer Eile verfasste Gesetzentwurf wurde dem BZP am 16.2.2007 mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme binnen kürzester Frist übermittelt. In seinem Statement hat sich der Bundesverband entschieden gegen ein generelles Rauchverbot in Taxis und Mietwagen und für eine Beibehaltung der geltenden Regelungen ausgesprochen. Dabei führt der BZP aus, dass die jetzigen Regelungen sowohl den Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes bei Fahrgästen und Fahrpersonal als auch der alltäglichen Praxis im Taxiverkehr ausgewogen Rechnung trägt. Zudem wird eine Verschärfung der Sicherheitslage durch Auseinandersetzungen mit angetrunkenen Fahrgästen befürchtet, denen das Rauchen dann künftig generell untersagt werden müsste.

Im Folgenden ein Auszug aus der Stellungnahme an die Bundesministerien für Gesundheit und für Verbraucherschutz, Ernährung, Bio- und Gentechnik vom 17.02.2007:

"Wir sprechen uns entschieden gegen ein generelles Rauchverbot in Taxis und Mietwagen aus, so wie wir dies bereits gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Schreiben vom 17.01.2007 vorgetragen haben. Zu unserem großen Bedauern müssen wir feststellen, das zumindest ausweislich des Gesetzentwurfes und seiner Begründung keinerlei Auseinandersetzung mit unserem Vortrag stattgefunden hat.

Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ab, da die für Taxis und Mietwagen geltende Rechtslage - mit den Regelungen in §§ 8 Abs. 5 sowie 14 Abs. 2 Nr. 8 letzter Halbsatz der BOKraft - ausgesprochen angemessen ist und den sehr anerkennenswerten Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes wie auch der alltäglichen Praxis des Taxiverkehrs ausgewogen Rechnung trägt.

Wir sehen insbesondere deshalb keinen Änderungsbedarf hinsichtlich dieser Regelungen, weil alle Taxis eigentlich Nichtraucher-Taxis sind - außer dann, wenn sie vom Fahrgast zu einem Raucher-Taxi gemacht werden. Denn nur und ausschließlich der Fahrgast bestimmt nach der erst zitierten Vorschrift, ob der Taxifahrer (in einem nicht als „Nichtraucher" gekennzeichneten Taxi) rauchen darf. Vergleichbares gilt auch für Mietwagen. In einem Nichtraucher-Taxi gilt immer Rauchverbot, sowohl für Fahrgast wie für den Fahrer.

Ein nicht-rauchender Fahrgast hat im Übrigen auch kein Problem, ein Nichtraucher-Taxi zu bekommen. Eine Umfrage bei mehreren Taxizentralen hat ergeben, dass zwischen 40 und 60 %, teilweise bis zu 90 % der vermittelten Fahrzeuge ausgewiesene Nichtraucher-Taxen sind. Insbesondere neu angeschaffte Fahrzeuge werden in der Regel als Nichtraucher-Taxi deklariert.

Dringend warnen möchten wir auch aus weiterem Grund davor, die geltenden Regelungen zu verschärfen. Es können nämlich durchaus Konflikte um die Frage des Rauchendürfens in Taxen entstehen; diese passieren fast immer in der Nacht, wenn nämlich Fahrgäste aus Wirtschaft oder Kneipe nach Hause gebracht werden wollen und das Bedürfnis verspüren, wie eben in der Kneipe noch auch weiterhin zu rauchen. Wenn dann vom Fahrer im Nichtraucher-Taxi verlangt wird, dies zu unterlassen, hat dies auch schon zu heftigen Auseinandersetzungen und kritischen Sicherheitslagen geführt. Insofern besteht aus Sicherheitsgesichtspunkten ein erhebliches Interesse daran, dass weiterhin Taxis existieren, in denen geraucht werden darf.

Aber nicht nur der Fahrgast ist bisher schon vor den Gefahren, die vom Rauchen ausgehen, geschützt, sondern dies gilt auch für die nichtrauchenden Beschäftigten im Taxi- und Mietwagengewerbe. Der Schutz des Fahrers vor dem Passivrauchen liegt darin, dass dieser sich bei seinem Unternehmen ausdrücklich nur für Nichtraucher-Taxen bewirbt bzw. falls das Unternehmen keine Nichtraucher-Taxen betreibt, zu einem anderen wechselt. Ein solcher Wechsel macht in der Branche im Allgemeinen weniger Probleme als in anderen Berufen."

(Meldung vom 19.02.2007)

 

 

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