Gewerbe aktuell:

BZP hoch erfreut über die Stellungnahme der Bundesregierung pro einheitliche Taxifarbe Hell-Elfenbein!

Mit großer Genugtuung hat der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) heute von der Stellungnahme der Bundesregierung vom 22.08.2007 zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfahren.

Dieses Schreiben des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBS) ist die Reaktion auf die Entschließung des Bundesrates vom 28.11.03, in welcher dieser die Bundesregierung aufforderte, Eigenwerbungsverbot und Fremdwerbungseinschränkungen bei den Taxen aufzuheben sowie die Länder zu ermächtigen, die bundeseinheitliche Vorschrift über die einheitliche Farbgebung der Taxen durch abweichende Länderregelungen außer Kraft zu setzen. Mit der nun bekannt gemachten Gegenäußerung hat das BMVBS im Namen der Bundesregierung klargestellt, dass in ihren Augen die einheitliche äußerliche Kenntlichmachung von Taxen die wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass die im Taxiverkehr geltende Betriebspflicht durchgesetzt werden kann.

Nach Schwarz seit 1972 "die Taxifarbe" in Deutschland: Hell-Elfenbein 

Nur die sofortige und zweifelsfreie Erkennbarkeit in der Masse anderer Fahrzeuge setze das Taxi in die Lage, seiner Funktion der Bedienung individueller Mobilitätsbedürfnisse nachkommen zu können. Ein Wegfall der einheitlichen Farbgebung würde gleichzeitig aufgrund davon ausgehender mangelnder Erkennbarkeit der Taxifahrzeuge die Existenz und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes, an der ein anerkanntes erhebliches öffentliches Verkehrssinteresse bestehe, gefährden.

Wasser auf die Mühlen des BZP und der übergroßen Mehrheit des Taxigewerbes ist auch die Aussage, dass der durch den hell-elfenbeinfarbigen Anstrich verwirklichten einheitlichen Kenntlichmachung eine wesentliche Bedeutung zukommt. Der außerordentlich prägnanten und voll zu unterstützenden Herleitung der Bundesregierung ist auch insoweit voll inhaltlich zuzustimmen, wenn sie zu Teilen der Begründung des Bundesrates zu den Streichungen und Ausweitungen der Ausnahmemöglichkeiten aussagt, dass es „ausgesprochen problematisch" zu bewerten ist, „immer stärker werdenden Interessen der Wirtschaft im Rahmen der Ermessenausübung Präferenz vor wichtigen ordnungspolitischen Erwägungen einzuräumen". Eine Ausweitung entsprechender Ausnahmemöglichkeiten bei der Farbgebung wird daher von der Bundesregierung im Einvernehmen mit der großen Mehrheit des Gewerbes abgelehnt.

Klares "Nein" der Bundesregierung und des Taxigewerbes: bunte Taxireihe (Fotomontage)

Der BZP ist über die ausgesprochen klare, branchen- und fahrgastfreundliche Stellungnahme der Bundesregierung sowie die eindeutige Absage zu den dem Dienstleistungsgedanken entgegen stehenden Liberalisierungsbestrebungen um der Liberalisierung und nicht der Sache wegen hoch erfreut.

(Meldung vom 04.09.2007)

Bundesrats-Drucksache 592/07 (Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft))

Bundesrats-Drucksache 835/03 (Bundesratsentschließung zur Aufhebung von Werbungseinschränkungen und Außerkraftsetzung der Vorschriften zur Einheitsfarbe Hellelfenbein) 

Foto "Taxifarbumstellung 1972"

Fotomontage "Bunte Reihe"

 

 

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