Gewerbe aktuell:

Billig telefonieren im Taxi: Supergünstige Konditionen des neuen BZP-Rahmenvertrages werden vom Gewerbe bestens angenommen!

Der BZP hat intensive Gespräche mit der T-Mobile über die Konditionen des Rahmenvertrages 14578 für die Mobiltelefonie geführt und nach langen Verhandlungen enorme Ergebnisse für seine Mitglieder herausgeholt. Dank der Bemühungen ihres Bundesverbandes können sehr viele im Gewerbe ihre Telefonausgaben deutlich senken, die meisten werden mindestens ein Viertel weniger Mobiltelefonkosten haben. Denn seit dem 15. Januar 08 ist es amtlich: speziell für den Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e.V. wurde mit der T-Mobile ein neuer Rahmenvertrag geschlossen, der allen Mitgliedern unglaublich günstige Konditionen im Mobilfunkbereich bietet. Und das tolle daran: Für jeden Anspruch gibt es den passenden Tarif!

Entsprechend fällt auch die Resonanz aus. Seit Tagen stehen die Telefone bei dem speziell eingerichteten Taxi- Betreuungsteam von T-Systems kaum noch still! Kein Wunder: Ob für Vieltelefonierer, für einfache Erreichbarkeit oder für den reinen Datenaustausch per GPRS in den Fahrzeugen - Super-Angebote in bester Netzqualität bei sehr guter Netzversorgung.

Genauso viel Wert wie auf die Konditionen haben die Verhandlungsführer des Verbandes auf die Einrichtung einer funktionierenden und speziell auf die Klientel der Taxi- und Mietwagenunternehmen und ihrer Fahrerinnen und Fahrer ausgerichteten Betreuung gelegt. Auch hier mit Erfolg, ein spezielles Taxi-Betreuungsteam klärt nicht nur Ihre Fragen zu dem besten Tarif, sondern kümmert sich auch professionell um Ihre Anfragen zu Navigationslösungen, Datenübertragung, Endgeräten sowie super schnellen Internet- und Firmenintranetverbindungen.

Die ausgehandelten Preise bewegen sich in Bereichen, die keine Konkurrenz zu scheuen braucht. BZP-Mitgliedern werden bei T-Mobile Konditionen angeboten, die normalerweise nur allergrößte Firmenkunden von dem Marktführer in der Mobiltelefonie erhalten. Aus rechtlichen Gründen können diese jedoch nicht im allgemein zugänglichen Internet, sondern nur in einem den Mitgliedern vorbehaltenen Bereich aufgeführt werden.

Im BZP organisierte Taxi- und Mietwagenunternehmer können im neu eingerichteten Mitgliederbereich dieser Internetseiten deshalb nicht nur die supergünstigen Konditionen einsehen, sondern auch direkt einen Antrag mit dem für sie passenden Tarif stellen. Kennwort und Passwort für den Zugang erhalten Sie beim BZP-Landesverband bzw. bei Ihrer dem BZP direkt angeschlossenen Taxizentrale (Fachgruppe „Z"). Auf diesen Seiten finden Sie auch die Kontaktdaten des Taxi-Betreungsteams, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen.

Diejenigen, die bereits einen Vertrag im BZP-Rahmenvertrag 14578 mit der Tarifoption Business Profi haben, können abwarten und müssen gar nichts tun: Sie werden sehr bald automatisch umgestellt. Ob Sie in den Rahmenvertrag einbezogen sind, stellen Sie durch einen Blick auf Ihre Handyrechnung fest: Dort ist die gewählte Tarifoption angegeben und dort muss auch die Rahmenvertragsnummer 14578 zu finden sein. Wenn nicht, gilt obiges: Antrag stellen!

Diejenigen, die bereits einen Vertrag im BZP-Rahmenvertrag 14578, aber mit der Tarifoption „Business Active" haben, sollten sich ebenfalls mit dem Taxi-Betreuungsteam in Verbindung setzen.

Auch wer derzeit bei einem anderen Mobilfunkbetreiber ist, kann nach Ablauf der Vertragsbindung beim Wechsel in den BZP-Rahmenvertrag problemlos seine bisherige Handynummer mitnehmen. Was Sie im Einzelnen tun müssen, wird Ihnen ebenfalls im Mitgliederbereich erklärt.

Der BZP sorgt damit ein weiteres Mal - z.B. neben Sonderkonditionen bei A.T.U., Aral, Total oder Citroën - für handfeste wirtschaftliche Vergünstigungen seiner Mitglieder. Allein mit der Teilnahme nur an diesem Vertrag werden viele Unternehmer den Beitrag, den sie für ihre Verbandsmitgliedschaft zahlen, neben den vielen weiteren Vorteilen locker wieder „drin" haben!

Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft? Eine Übersicht über unsere Mitgliedsorganisationen finden Sie hier.

(Meldung vom 15.02.2008)

 

 

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