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Bundeseinheitliche Taxifarbe: Entschließung des Bundesrates ein trauriges Beispiel für die Beliebigkeit in der Politik, aber in der Sache noch kein Beinbruch!
Der Deutsche Bundesrat hat sich am Freitag, dem 28.11.2003, in einer so genannten Entschließung dafür ausgesprochen, dass die bundeseinheitliche Regelung der Kenntlichmachung von Taxen durch einen hellelfenbeinfarbigen Anstrich einerseits zwar beibehalten werden soll, den Ländern jedoch die Entscheidung überlassen werden soll, über eine Farbfreigabe für Taxen abweichende Regelungen zu treffen. Diese Befugnis soll auch auf nachgeordnete Behörden übertragen werden können.
Dazu ist folgendes anzumerken:
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Der Tenor dieser Bundesratsentscheidung vom 28.11.2003 ist ausgesprochen überraschend, weil noch eine Woche vorher der zuständige Fachausschuss, der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundesrates, einstimmig - bei einer Enthaltung - und mit der richtigen Erwägung, dass die Erkennbarkeit des Taxis aufgrund der bundeseinheitlichen Taxifarbe im öffentlichen Interesse an einem geordneten Taxiverkehr liegt, die Initiative aus dem Saarland und Niedersachsen zur umfassenden Farbfreigabe im Wesentlichen zurück gewiesen hat (Empfehlung des Verkehrsauschusses des Bundesrates, BR-Drucks. 835/1/03 ).
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| 2. |
Es ist festzuhalten - auch wenn manche reißerischen Headlines bereits das Ende der Hellelfenbein-Farbe sehen - , dass die Entscheidung des Bundesrates eine Entschließung ist. Eine Entschließung (also eine Resolution) ist eine Absichtserklärung eines parlamentarischen Gremiums ohne unmittelbare rechtliche Außenwirkung, der dafür Verantwortliche wird gebeten bzw. aufgefordert, etwas umzusetzen. Herr des Verfahrens ist und bleibt ausschließlich der Verordnungsgeber, also der Bundesminister für Verkehr. Er kann der Entschließung folgen, er muss dies aber keineswegs.
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| 3. |
Das Bundesministerium für Verkehr hat sich bereits eindeutig „pro Hellelfenbein“ ausgesprochen und diese Position auch wiederholt, sodass weiterhin gute Chancen dafür bestehen, dass es bundesweit bei der Hellelfenbein-Farbe für Taxis bleibt. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) wird weiterhin alles daran setzen, das eindeutige Mitgliedervotum und die ebenso deutliche Gewerbemeinung umzusetzen, dass es dabei bleibt! |
Ungeachtet dessen ist nach Ansicht des BZP die Entschließung vom 28.11.03 ein Beispiel für die Beliebigkeit in der heutigen Politik: für die Nutzer und die ganze Branche ausgesprochen bedeutsame und bewährte Regelungen werden aus Jux und Tollerei - und ohne dass auch nur die Auseinandersetzung mit den Argumenten Pro und Contra ernsthaft geführt wird - in Frage gestellt.
Dieses belegt die Geschichte dieses Entschließungsantrages: Nachdem im Bundesratsausschuss - dem Fachausschuss für Verkehr, in dem die Verkehrsminister der Länder sitzen - nur das Saarland sich enthält, der andere Initiator Niedersachsen nach unserer Kenntnis sogar gegen den eigenen Antrag stimmt (genauso wie Baden-Württemberg, was das Thema Farbfreigabe überhaupt erst aufgebracht hat), wird dann innerhalb weniger Tage die ganze Chose wieder umgeschmissen. Es gibt diverse Erklärungsversuche, wieso die von Fachkunde geprägte Entscheidung des Ausschusses dann innerhalb weniger Tage wieder gekippt wurde: Sowohl persönliche Eitelkeiten, Hellelfenbein-Entschließung als Teil des umfassenden Schlachtplans Union gegen Rot/Grün, denn der Bundesrat hat an diesem Tag diverse Projekte der Bundesregierung angeschossen, oder ganz einfach Hellelfenbein als Objekt eines politischen Tauschhandels in der gegenwärtig laufenden Föderalismus-Diskussion kommen in Frage.
Nur am Rande ein weiterer Beleg für politische Launigkeit: Der Bundesrat hat in der selben Resolution vorgeschlagen, die Kennzeichnung von Nichtraucher-Taxis aufzuheben. Eine Forderung, die, weil sie schon gegen den Trend eines umfassenderen Gesundheitsschutzes von Nichtrauchern läuft, nicht nur für Fachleute dermaßen unverständlich ist, dass einem die Worte fehlen müssen.
Fazit: Kaputt ist noch gar nichts, selbst wenn der Verordnungsgeber sich irgendwann doch der Entschließung beugen sollte, bleibt es möglich, die Farbe hellelfenbein weiterhin landesweit vorzuschreiben. Länder wie Bayern haben sich schon eindeutig so erklärt. Die Landesorganisationen des Taxi- und Mietwagengewerbes sind aufgerufen, bereits jetzt vorsorglich entsprechende Weichen in ihren Ländern zu stellen.
Link: (Empfehlung des Verkehrsauschusses des Bundesrates, BR-Drucks. 835/1/03 ).
(Meldung vom 1.12.2003) |
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