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Nachschau auf die Sitzung des Erweiterten Vorstandes des BZP in Leipzig: Qualitätstaxis, die BGF und Resolutionen für ein modernes Gesundheitswesen mit Patientenfahrten und gegen die Ausbildungsabgabe standen auf der Agenda!
Gut aufgegangen ist das bereits zum zweiten Mal praktizierte Konzept einer „offenen“ Sitzung des Erweiterten Vorstandes des BZP. So konnten auf der Sitzung in Leipzig am 19.4.2004 nicht nur die stimmberechtigten Mitglieder des gewerbepolitischen Gremiums, sondern auch andere Vertreter von Landesverbänden oder aus der Fachgruppe „Z“ wie Vertreter der Außerordentlichen Mitgliedschaft des Bundesverbandes Gewerbepolitik „live“ erleben.
Nach den Formalien und Nachwahlen zu einzelnen Fachausschüssen wurde Walter Koch aus Kiel anlässlich seines Ausscheidens als Geschäftsführer des Landesverbandes für das Taxi- und Mietwagengewerbe Schleswig-Holstein für in 25-jähriger Verbandsarbeit – u. A. auch in diversen BZP-Ausschüssen, zuletzt als Vorsitzender des Ausschusses „Verkehrs- und Gewerbepolitik“ – erworbenes, hohes Ansehen mit der Goldenen Ehrennadel des BZP ausgezeichnet.
Danach ging es mit dem Bericht zur BZP-Qualitätsoffensive gleich zur Sache: Zuerst berichtete BZP-Vizepräsident Dieter Zillmann von der Umsetzung der PlusTaxi-Initiative in Dortmund. Neben vielen – teilweise auch überraschend heftigen – Widerständen und Widrigkeiten gebe es überwiegend positive Effekte. So hätten die für die Qualifikation obligatorischen Schulungen eine außerordentliche Resonanz erzeugt. Aktuell seien 756 Fahrer geschult und 307 Fahrzeuge als PlusTaxi abgenommen. Bei den Sichtprüfungen der Fahrzeuge fielen ca. 15 % komplett durch, weitere 15 % müssten nachgeprüft werden. Das Einhalten der Standards werde durch nachhaltige Kontrollgänge und durch anonyme Kontrollfahrten überwacht. Bereits jetzt könne man feststellen, dass die gesamte Fahrzeugflotte wesentlich sauberer und die Kollegen wesentlich freundlicher seien, letzteres treffe überraschenderweise selbst auf die Kunden zu(!). Obwohl nicht aggressiv für das PlusTaxi geworben wird, betrage der Bestellanteil durch Hotels, Gastronomie und Wirtschaft, aber auch normale Kunden tagsüber inzwischen bis zu 15 %. Gleichzeitig habe es seit dem Start am 26. November 2003 mit den ersten 150 qualifizierten Fahrzeugen lediglich 3 Beschwerden über PlusTaxis gegeben. Presse, Funk und Fernsehen griffen das Thema dankbar auf und erzeugten einen hohen Aufmerksamkeitsgrad. Auch in Essen werde das PlusTaxi jetzt angeschoben, Anfragen aus vielen weiteren Städten belegten das bundesweit hohe Interesse.
Im Anschluss berichtete BZP-Vorstandsmitglied Fred Buchholz, dass die Projekte in Bremen und Dortmund zwar weitgehend deckungsgleich seien, das Bremer Service-Taxi jedoch aufgrund mehrerer Kundenbefragungen stärker auf Kriterien für das Fahrpersonal und weniger auf die Fahrzeuge fixiert sei. Nach dem Start in der Vermittlung zum Jahreswechsel 2001/2002 sei die offizielle Markteinführung dort über die Medien im Oktober 2003 erfolgt. Vergabe und Kontrolle der Fahrzeuge erfolgten regelmäßig durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Zentrale, jedoch achteten die Kollegen auch gegenzeitig auf Sauberkeit und Zustand der Fahrzeuge. Im Gegensatz zu obligatorischen Schulungen arbeite man hier mit dem Ausschlussverfahren. Jeder Fahrer, der sich zur Einhaltung der Kriterien verpflichtet, könne sich auf der Fahrerchipkarte als Service-Taxi-Fahrer frei schalten lassen. Bei Übervorteilung gegenüber Kunden und Kollegen, Missachtung der Funk- und Betriebsordnung sowie grober Unhöflichkeit und fehlender Hilfsbereitschaft werde das Kriterium des Service-Taxi-Fahrers rigoros entzogen. Ca. 80 % der 2.000 Fahrer in Bremen führten ihren Job stets gut und zur Zufriedenheit der Kunden aus, während weitere 15 % aufgrund falscher Einstellung und Unkenntnis Kundenreklamationen aus unterschiedlichsten Gründen verursachten, die restlichen 5 % hätten in einer Dienstleistungsbranche eigentlich überhaupt nichts zu suchen. Diese rund 20 % der Fahrer seien in Bremen oder auch sonst wo letztlich dafür verantwortlich, dass es dem deutschen Taxigewerbe wirtschaftlich immer schlechter gehe und verursachten einen nicht mehr zu bezifferbaren Schaden. Dies werde schon dadurch unterstrichen, dass die erwähnten 20 % der Fahrer gut 90 % der Beschwerden verursachten. Im Gegensatz zu Dortmund würden die Bremer Fahrzeuge nicht gesondert gekennzeichnet. Man sei der Auffassung, dass sie sich schon optisch von den anderen Fahrzeugen abheben, zudem vermittle die Vollautomatik der Zentrale nur dann als Service-Taxi, wenn angemeldetes Fahrzeug und das Merkmal Service-Taxi-Fahrer auf der Fahrerkarte zusammenkommen. Gegenwärtig seien 382 von 470 Fahrzeugen Service-Taxen (81%), 1.300 von ca. 2.000 Fahrern als Service-Fahrer registriert (68%). Egal ob Service-Taxi in Bremen oder auch PlusTaxi in Dortmund: Die Kriterien seien eigentlich alles Selbstverständlichkeiten, die leider in den Großstädten unter die Räder gekommen seien.
Unter dem Stichwort Taxi-Agenda wurden dann Empfehlungen des Erweiterten Vorstandes für eine allgemeine Qualitätssteigerung der Dienstleistungsqualität von Taxis diskutiert und verabschiedet. So wird die Auslegungspflicht für einen neu einzuführenden P-Schein mit Lichtbild und Namen befürwortet, wobei die dem Fahrgastraum zugewandte Seite lediglich Name und Bild des Fahrers zeigen soll. Auch eine zwingende Fahrerprüfung („Kleine Fachkunde“) einschließlich Sprachprüfung wurde einhellig gefordert. In den taxispezifischen Vorschriften soll eine Pflicht des Taxifahrers zu serviceverbessernden Nebenleistungen festgeschrieben werden. Standardisierte Mindestinnenmaße im Fahrzeug und ein Kennzeichnungsrecht fremdsprachenkundiger Fahrer am Fahrzeug sollen ebenso wie Bekleidungsvorschriften, die minimale Standards vorschreiben, eingeführt werden. Gegen Scheingeschäftsführungen sollen Mindestkriterien wie realistische Geschäftsführerverträge mit Vollmachtserteilungen und entsprechenden Nachweisen angewendet werden.
BGF-Hauptgeschäftsführer Heino W. Saier referierte dann über die aktuellen Entwicklungen bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Dabei konnte er verkünden, dass die Gefahrklasse vom Taxi- und Mietwagengewerbe von 9 auf 8,54 gesenkt wird. Als „heißes Thema“ wurde dabei auch das Mindestentgelt von stündlich 7 Euro im Westen bzw. 6 Euro in den Neuen Ländern diskutiert. Herr Saier erläutete, dass Grundlage hierfür ein Satz von 60% der gesetzgeberisch jedes Jahr neu festgelegten Bezugsgröße sei. Trotz gesunkener Schadenshäufigkeit seien die BGF-Ausgaben aufgrund von gestiegenen Krankenhaus- und Behandlungskosten sowie einem hohen Altbestand an Versicherungsfällen und dafür zu erbringenden Leistungen weiterhin hoch. Der entsprechende Topf für das Taxigewerbe – der streng von anderen Gewerben getrennt kalkuliert wird – müsse von diesem auch aufgefüllt werden. Wenn man den Faktor Mindestentlohnung senke, müssten dementsprechend die Schadensquote oder der Hebesatz angehoben werden, was im Prinzip auf das Gleiche hinaus laufe. Der Leistungsumfang der BGF sei wie bei anderen Sozialversicherungen gesetzlich geregelt, allerdings arbeite eine Arbeitsgruppe der Arbeitgeber mit BZP-Beteiligung hier an kosteneinsparenden Reformvorschlägen. Durch häufigere Überprüfungen im Taxigewerbe versuche die BGF derzeit, mehr Beitragsgerechtigkeit herbei zu führen. Zur Thematik der Sicherheitskräfte und Betriebsärzte konnte er berichten, dass auf Initiative des Gewerbes derzeit alternative Beratungsmodelle für Kleinbetriebe entwickelt werden, bei denen die Schulung des Unternehmers im Mittelpunkt stehen soll. Die Positionierung des Bundesverbandes zu der geplanten Ausbildungsabgabe fiel schnell und eindeutig aus: Mit dem Hauptargument, dass aufgrund der Besonderheiten des Taxi- und Mietwagengewerbes dort keine Ausbildungsplätze bestehen und auch nicht eingeführt werden können, wurde das auch allgemein als bürokratisches Monstrum eingeordnete Regierungsvorhaben abgelehnt und eine Resolution hiergegen einstimmig verabschiedet.
Die Vorsitzende des Ausschusses „Krankenfahrten und Kooperation“, Frau Gisela Spitzlei, berichtete über die aktuelle Situation bei den Patientenfahrten und die vom BZP erreichten Verbesserungen bei den Krankenfahrten-Richtlinien. Obwohl der BZP sofort nach der Nachbesserung überarbeitete Patienten- bzw. Unternehmerinfos zur Verfügung stellte – die es den Kollegen vor Ort wie auch den Patienten ermöglichte, teilweise haarsträubende Falschaussagen der Krankenkassenmitarbeiter zu widerlegen –, sei ein Rückgang der Patientenfahrten von bis zu 80 % zu verzeichnen gewesen. So verweigerten Ärzte u.a. auch die Ausstellung der für die Genehmigung der Fahrten notwendigen Verordnung, unterschiedlichste Aussagen über Handhabung und Auslegung der Richtlinie erschwerten weiterhin den Weg in die Normalität. Der Ausschuss pflege weiterhin intensiv Kontakte mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Spitzenverbänden der Krankenkassen, um auf praktikable Lösungen hinzuarbeiten und wenigstens eine einheitliche Linie in das derzeitige Chaos zu bringen.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Michael Müller setzte sich in seinem folgenden Vortrag mit den Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen und den Positionierungsmöglichkeiten des Gewerbes hierbei auseinander. Bei den derzeitigen Verhandlungen auch mit Einzelunternehmern versuchten Krankenkassen durch Drohung, mit Arroganz oder indiskutablen Forderungen das Taxi- und Mietwagengewerbe in die Defensive zu drängen. Dieses sollte sich aber auf seine Stärken besinnen und sich vergegenwärtigen, dass die Kassen zur Eindämmung der Verwaltungskosten und aufgrund der zukünftig beabsichtigten Abrechnung auf Datenträgern ein dringendes Interesse hätten, mit Verbänden und Organisationen einheitliche Verträge über die Erbringung von Beförderungsleistungen zu schließen. Keinesfalls dürften sich die Unternehmer deshalb auf Einzelverträge mit Dumping-Entgelten drängen lassen, die zwangsläufig in die Pleite führten. Allerdings müssten auch viele Kollegen umdenken: Vorbei seien die Zeiten, in dem ein Patient einem Unternehmer „gehört“, vielmehr müsste intensiv bspw. über Sammelfahrten nachgedacht werden. Nur das Gewerbe verfüge über die Logistik, solche flächendeckend anbieten zu können und damit aktiv zu einem sozialen und finanzierbaren Krankenversicherungssystem beizutragen. Unter dem Schlagwort „Der mobile Patient“ wurde abschließend ein von Ausschuss entwickelter gewerbepolitischer Leitantrag einstimmig beschlossen, der die Unverzichtbarkeit von Krankenfahrten für die medizinischen Grundversorgung Aller betont und damit als notwendigen Bestandteil einer modernen und zukunftsfähigen Gesundheitspolitik proklamiert.
Nach einem arbeitsreichen Tag bedankte sich Präsident Hans Meißner bei allen Beteiligten und dem ausrichtenden sächsischen Landesverband, insbesondere aber den Sponsoren in Gestalt der Firmen Audi, DaimlerChrysler, Kienzle Argo Taxi International, der VDK-Signal Iduna Gruppe und Volkswagen, die auch diesmal für ein von A-Z gelungenes Umfeld der Veranstaltung sorgten. Er beendete die Versammlung mit der Einladung zur Herbstversammlung des BZP in Köln am 4.11.04 und zur Europäischen Taximesse an den beiden Folgetagen.
(Meldung vom 29.04.2004) |