Gewerbe aktuell:

BZP-Rahmenabkommen mit Citroën: Besonders günstige Konditionen exklusiv für
BZP-Mitglieder!

Der BZP hat mit der Citroën Deutschland AG ein Rahmenabkommen geschlossen, das den Mitgliedern von BZP-Mitgliedsorganisationen exklusive Sondervorteile sichert. Diese erhalten gegen Nachweis über alle Modellreihen einen 1% höheren Verwerterrabatt auf die UPE als nicht organisierte Taxi- und Mietwagenunternehmer! Gegen Vorlage eines beim BZP erhältlichen Abrufscheins können sämtliche Fahrzeugtypen mit dem jeweiligen Nachlass bei allen Citroën-Händlern erworben werden. Mit der gleichen Legitimation können übrigens auch alle Modelle als Inhaber-Fahrzeuge erwoben werden.

Die Citroën-Taxi-Modelle werden zusätzlich zum umfangreichen Taxi-Paket standardmäßig mit hochwertiger Folierung in RAL 1015 vom Citroën-Partner INTAX in Oldenburg zum Sonderpreis von 990 Euro zuzüglich MwSt. ausgestattet. Der Preis für das Mietwagenpaket ohne Folierung beträgt 490 Euro. Darüber hinaus kann auch eine große Anzahl von individuellen Ausstattungswünschen berücksichtigt werden, die aktuell unter
www.intax.de/citroenzu ersehen sind. Auf Sonderwunsch gegen Mehrpreis können Taxi-Fahrzeuge auch mit RAL 1015 lackiert geliefert werden, wobei jedoch möglicherweise längere Lieferzeiten zu beachten sind.

Zusätzlich bietet Citroën den Taxi- und Mietwagenunternehmen eine günstige Sonderfinanzierung mit 3,99% effektivem Jahreszins an. Die Anzahlung beträgt 20% bei einer Laufzeit von bis zu 42 Monaten. Die bis auf Weiteres geltende Taxi-Finanzierungsaktion beeinträchtigt nicht den Taxi-Nachlass.

Für das Gewerbe besonders sind sicherlich der C5 (Verwerterrabatt 19%), der Van C8 (19%), Xsara Picasso (25%) wie auch die als Rollstuhltaxi geeigneten Modelle Berlingo (26,5%) und Jumpy (23%). Dank der attraktiven Taxifinanzierung gibt es den Citroën C5 inklusive Taxipaket schon ab monatlich 325 Euro (Limousine 110 HDi Style bei einer Laufzeit von 42 Monaten und einer Anzahlung von 3.879 Euro, alle Angaben zuzüglich 16% MwSt., Angebot ist freibleibend.)

Die genauen Konditionen liegen den BZP-Mitgliedsorganisationen vor. Dort erfahren Mitglieder auch, wie der Nachweis der BZP-Mitgliedschaft gegenüber Citroën erfolgt.

(Meldung vom 11.02.2005)

 

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