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DaimlerChrysler informiert über die neue Bremsanlage bei der Baureihe W 211: Eigenarbeiten an der Bremsanlage sind bei sorgfältiger Beachtung einer ausgeklügelten Arbeitsanleitung, die in den DC-Niederlassungen zu erhalten ist, möglich!
Der BZP hat DaimlerChrysler in der Vergangenheit mehrmals darüber informiert, dass viele Taxiunternehmen monieren würden, dass bei den neuen E-Klasse-Modellen Eigenarbeiten an der Bremsanlage nicht mehr möglich sind und sogar das Wechseln der Klötze einen Aufenthalt in autorisierten Werkstätten erforderlich machen würde. Vom Verband wurde angefragt, ob hier nicht Abhilfe möglich sei, weil eine solche Anweisung die Taxi- und Mietwagenunternehmen viel Geld und Zeit kosten würde.
Dieser Tage ist die Antwort von Daimler Chrysler Vertrieb Deutschland beim BZP eingetroffen:
Einleitend ist zunächst zu erläutern, dass in der neuen E-Klasse (Baureihe 211) erstmals die elektrohydraulische Bremsanlage „Sensotronic Brake Control“ (SBC) eingeführt ist. Diese modernste Bremsanlage erhöht die aktive Sicherheit um weitere Komponenten, so ist die Ansprechzeit der Bremse verbessert, die Bremsanlage auch bei Nässe trocken und darüber hinaus gehören geringere Verschleißwerte zu den Vorteilen des neuen Systems. Unter bestimmten Voraussetzungen führt diese SBC-Bremsanlage selbstständig einen Sicherheitstest durch, bei dem kurzzeitig Bremsdruck aufgebaut wird. Dies wiederum kann zu Verletzungsgefahren führen, sodass vor Wartungs- und Reparaturarbeiten an SBC-Anlagen wichtige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten sind.
Wenn diese Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, ist es für die Taxi- und Mietwagenunternehmer, die solche Arbeiten bisher schon selbst erledigt haben, auch beim neuen Modell möglich, die Arbeiten an der SBC-Bremsanlage eigenständig auszuführen. Unter Zuhilfenahme von Arbeitsanleitungen ist der Tausch von Bremsbelägen und -scheiben sowie die Entlüftung der Bremsanlage grundsätzlich möglich.
Entsprechende Arbeitsanleitungen werden dem Kunden von DaimlerChrysler auf Anfrage ausgehändigt. Diese Papiere beinhalten detaillierte Arbeitsbeschreibungen und insbesondere eingehende Darlegungen der absolut notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Nur bei Beachtung dieser Unfallverhütungsmaßnahmen ist die Eigenarbeit an der SBC-Bremsanlage gefahrlos!
Um an diese Informationen zu kommen, muss der Taxi- und Mietwagenkunde eine Erklärung unterschreiben, die den Verzicht von Ansprüchen gegenüber der DaimlerChrysler AG bei unsachgerechter Reparatur bzw. bei Nichtbeachtung der Reparaturanleitung dokumentiert. Hat er dies getan, erhält er in den Taxiwerkstätten der Niederlassungen diese Dokumente ausgehändigt.
Auch der BZP weist auf die dringende Beachtung dieser Arbeitsanleitungen hin, wobei er gleichzeitig auch darüber erfreut ist, dass diese Maßnahme von DaimlerChrysler den entsprechend eingerichteten und sachkundigen Unternehmen viel Zeit und Geld sparen kann.
(Meldung vom 24.01.2003)
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